..ohne Kleingedrucktes geht es nicht. Unsere Allgemeinen Bedingungen (AGB) und die Zahlungsbedingungen sind die Grundlage Deiner Teilnahme auf einer unserer Veranstaltungen. Bitte lies' Dir die Bedingungen gründlich durch; mit deiner Anmeldung erkennst Du diese vollständig an! Solltest Du Fragen zu den Bedingungen haben, kannst Du jederzeit auf uns zukommen!
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Trainings (u.a. Fahrsicherheit, Getting Started, Instruktorentraining, Sportfahrertraining, Montagstraining, Renntraining, Euro Cup, RegioCup, Toni Mang Training, Gunti Racing etc.) sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Speer Racing GmbH sowie deren Vertragspartner (Toni Mang Trainings, Gunti Racing, Schweiz).
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Antragsannahme/Bestätigung der Speer Racing GmbH an den Kunden zustande.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich.
Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der Speer Racing GmbH nicht befugt.
Der Veranstalter kann bei höherer Gewalt, extremen Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.
Lastschrift: Der Teilnehmer erteilt der Speer Racing GmbH die Genehmigung, den fälligen Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen von seinem Konto abzubuchen. Bei nicht von Speer Racing GmbH zu verantwortender Lastschriftrückgabe ist die Speer Racing GmbH berechtigt, Rückbelastungsgebühren in Höhe von EUR 25,00 und ggf. eine andere Zahlungsweise (Kreditkarte, Überweisung) vom Teilnehmer zu verlangen. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.
Kreditkarte: Die Zahlung kann mit JCB, VISA Card und MasterCard erfolgen. Die Speer Racing GmbH behält sich das Recht vor, Kosten, die ihr durch Zahlung mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. Bei nicht von Speer Racing GmbH zu verantwortender Lastschriftrückgabe ist die Speer Racing GmbH berechtigt, Rückbelastungsgebühren in Höhe von EUR 25,00 und ggf. eine andere Zahlungsweise (Lastschrift, Überweisung) vom Teilnehmer zu verlangen. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.
PayPal: Die Zahlung kann mittels PayPal (racing@speer-racing.de) erfolgen. Die Speer Racing GmbH behält sich das Recht vor, Kosten, die ihr durch Zahlung mit PayPal entstehen, zusätzlich zu berechnen. Bei nicht von Speer Racing GmbH zu verantwortender Lastschriftrückgabe, ist die Speer Racing GmbH berechtigt, Rückbelastungsgebühren in Höhe von 25,00 € und gegebenenfalls eine andere Zahlungsweise (Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung) vom Teilnehmer zu verlangen. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.
Überweisung: Der Teilnehmer überweist unaufgefordert den fälligen Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht auf eines der Konten von Speer Racing GmbH.
Schecks: Schecks sind bei der Anmeldung beizufügen. Speer Racing GmbH löst Schecks fristgerecht ein.
Barzahlung: Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen sind zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig, bei einer Bezahlung mit Kreditkarte sofort. Bei einer Anmeldung erst am Veranstaltungsort hat der Teilnehmer zusätzlich zur Teilnahmegebühr und den Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten.In bestimmten Fällen, die rechtzeitig von Speer Racing GmbH bekannt gegeben werden, behält sich die Speer Racing GmbH vor, das Zahlungsziel auf drei Monate vor der Veranstaltung zu verlegen. Erfolgt die Anmeldung erst nach Ablauf der Zahlungsfrist, ist der Teilnahmebetrag sofort zur Zahlung fällig.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält Speer Racing sich vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an die Speer Racing GmbH (racing@speer-racing.de), zu richten.
Bei einer Stornierung fallen folgende Kosten an:
Stornierungszeitpunkt | Kosten bei Erteilung einer Gutschrift* | Kosten im Falle einer Rücküberweisung* |
bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn | Kostenlos | Kostenlos |
bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn | EUR 15,00 | EUR 30,00 |
bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn | EUR 30,00 | EUR 60,00 |
weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn | 100 % | 100 % |
Stellt der Teilnehmer einen Ersatzfahrer oder handelt es sich beim stornierenden Teilnehmer um einen solchen, der sich zum Stornierungszeitpunkt auf der Warteliste zu der angemeldeten Veranstaltung befand, entfallen die Stornogebühren.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Speer Racing GmbH durch die Stornierung keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen der Speer Racing GmbH.
Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Kfz- und Privathaftpflicht, Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, neben der vorschriftsmäßigen Schutzbekleidung (unbeschädigter Integralhelm, Lederkombi, Lederstiefel, Lederhandschuhe) zusätzlich einen Rückenprotektor zu tragen, sofern dieser nicht in die Lederkombi eingearbeitet. Trägt der Teilnehmer diese rennstreckentaugliche Schutzbekleidung nicht, kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass er dann einen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags gegen den Veranstalter hätte.
Spiegel, Koffer und andere abstehende Teile am Fahrzeug müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung abmontiert werden.
Scharfe Kanten (z. Bsp. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig und müssen entsprechend entfernt werden.
Blinker und Spiegel müssen abmontiert werden,
Scheinwerfer und Rück/Bremslichter müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.
Auspuffanlagen sind freigestellt. Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.
Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
Auf mehrtägigen Veranstaltungen, an denen Rennen angeboten und durchgeführt werden, muss zusätzlich die Ölablassschraube mit Draht gesichert sein und ausschließlich reines Wasser (kein Frostschutzmittel) sich im Kühlsystem befinden.
Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich daraus nicht.
Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter der Speer Racing GmbH sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an den Fahrerbesprechungen teilzunehmen, ansonsten er vom Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags entsteht. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.
Der Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden.
Im Fahrlager und der Boxengasse ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.
Im Training und ggf. auch in den Rennen können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot. Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die Speer Racing GmbH ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
Das Fahrzeug eines jeden Teilnehmers wird mit einem Transponder ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung des einzelnen Teilnehmers und nicht dem sportlichen Vergleich. Aus Gründen der Sicherheit kann damit ein Teilnehmer, dessen Fahrzeug nicht mit einem Transponder ausgestattet ist, nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Rundenzeiten werden nur auf Wunsch des einzelnen Teilnehmers veröffentlicht. Die Überlassung des Transponders erfolgt grundsätzlich nur gegen Zahlung einer Kaution durch den Teilnehmer i. H. v. EUR 350,00. Sollte der Transponder während der Nutzung durch den Teilnehmer beschädigt werden (gleich aus welchen Gründen, etwa durch unsachgemäße Montage, Sturz, Kollision oder ähnliches) oder verloren gehen, wird die vom Teilnehmer bezahlte Kaution einbehalten. Sollte ein Teilnehmer den Transponder nach Ende der Veranstaltung nicht zurück geben, so fällt bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe eine Nutzungsentschädigung von 5,00 EUR pro Tag an, die der Teilnehmer dann bei Rückgabe an die Firma Speer Racing GmbH zu bezahlen hat; er erhält dann seine Kaution zurück.
Von den Teilnehmern einer Veranstaltung sowie deren Begleitpersonen eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von der Speer Racing GmbH ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Facebook-Seite der Firma Speer Racing GmbH zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung i. S. d. § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.
Sofern der Teilnehmer die Zusatzleistung „Zeitnahme“ bucht, erklärt er sich damit einverstanden, dass seine beste Rundenzeit der Veranstaltung sowohl am Veranstaltungsort durch Aushang und/oder per Monitor sowie über den Internet-Auftritt der Speer Racing GmbH (Homepage, Facebook u. ä.) als auch öffentlich zugängliche Datenbanken wie beispielwsweise www.mylaps.com veröffentlicht wird.
Vom Teilnehmer übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage der Speer Racing GmbH sowie deren Vertragspartner gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.
Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, insbesondere im Fahrerlager durch einen Teilnehmer (oder dessen Begleitung), sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Speer Racing GmbH untersagt. Bei Verstößen ist die Speer Racing GmbH ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.
Zahlungsort ist der Sitz der Speer Racing GmbH, Reutlingen.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Speer Racing GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand der Speer Racing GmbH.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beiderseitigem Handelskauf ist der Sitz der Speer Racing GmbH alleiniger Gerichtsstand.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke ausfüllt.
Speer Racing GmbH, Wannweiler Straße 65, D-72770 Reutlingen
→ Allgemeinen Bedingungen (AGB) und Zahlungsbedingungen als PDF
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