Grundsätzlich werden zwei Themen unterschieden: Lärmobergrenze und Lärmkontingent.
Die Lärmobergrenze benennt eine maximale Lautstärke, die nicht überschritten werden darf. Strecken mit einer Lärmauflage verfügen immer über Messpunkte, an denen der Lärmpegel dynamisch (d.h. in Vorbeifahrt) gemessen wird. Dieser Wert kann außerdem bei jedem Fahrzeug statisch gemessen werden. Wie das gemacht wird, steht weiter unten. Wird diese Obergrenze nicht überschritten, ist alles in Ordnung!
Das Lärmkontingent ist eine sehr viel heiklere Auflage. Es gibt vor, wie viel Lärm insgesamt pro Tag produziert werden darf. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist sehr viel schwieriger und hängt von vielen Faktoren ab (auch von solchen, die wir gar nicht beeinflussen können wie z.B. dem Wetter oder erhöhten Hintergrundgeräuschen von z.B. Baustellen). Es kann passieren, dass – obwohl die Lärmobergrenze nicht überschritten wurde – das Lärmkontingent vor Ende des Tages aufgebraucht ist und der Fahrbetrieb beendet werden muss! Daher wird bei Strecken mit Lärmkontingent besonders auf die Einhaltung der individuellen Lärmobergrenze geachtet. Teilweise sind auch besondere technische Maßnahmen oder sogar eine angepasste Fahrweise erforderlich!
Bei Auspuffanlagen wird unterschieden zwischen Originalauspuffanlage und Zubehöranlage.
Die Originalauspuffanlage ist die Anlage, mit der das Fahrzeug vom Hersteller ausgeliefert wurde. Dabei handelt es sich in aller Regel um eine Stahl- oder Edelstahlanlage (evtl. mit Vorschalldämpfer) die nach dem „Reflexionsprinzip“ arbeitet und in aller Regel wartungsfrei ist. Ein db-Killer ist bauartbedingt nicht vorgesehen und auch nicht nötig (Ausnahmen siehe unten: Originalauspuff und trotzdem zu laut). Es kommt vor, dass Fahrzeughersteller ab Werk einen Zubehörendtopf montieren – das gilt nicht als Original – sondern natürlich als Zubehörendtopf!
Eine Zubehöranlage hingegen stammt von einem Anbieter, der sich auf den Bau von Auspuffanlagen für eine Vielzahl unterschiedlicher Motorräder spezialisiert hat. Der Fokus liegt auf Gewichtsreduzierung und Leistungssteigerung. Diese Endschalldämpfer haben oft eine Titan- oder Kohlefaserhülle, arbeiten nach dem „Absorptionsprinzip“ und müssen regelmäßig gewartet werden, da sie mit der Zeit lauter werden. Die Endtöpfe sind bei entsprechendem Volumen sehr effektiv und bei bestimmten Fahrzeugen sogar leiser, als der Originalauspuff! Zubehörendtöpfe bieten in aller Regel die Möglichkeit, einen db-Killer zu montieren.
Manche Strecken schreiben die Benutzung eines db-Killers vor. Das betrifft natürlich nur Zubehörauspuffanlagen! Originalauspuffanlagen sind von der db-Killer-Pflicht immer ausgenommen!
Auf Strecken, bei denen sich eine Verschärfung der Lärmauflagen abzeichnet oder ein Lärmkontingent einzuhalten ist, hat Speer Racing von sich aus eine db-Killer-Pflicht eingeführt, um das Lärmniveau insgesamt zu senken.
Verhaltenstipps
Vor allem auf Strecken mit einem knappen Lärmkontingent oder bei Motorrädern, die bereits ab Werk – also im Originalzustand – sehr laut sind, hilft oft nur ein angepasstes Fahrverhalten:
Das kann aber immer nur eine Notlösung sein, bis technische Abhilfe, z.B. durch einen anderen Schalldämpfer, geschaffen wurde, insofern das möglich ist!
Gemessen wird die Lautstärke nach der DMSB-Nahfeldmethode:
Das Messgerät wird in einem Winkel von 45° und einem Abstand von 50 cm zum Auspuffende platziert. Die Messung erfolgt bei einer konstanten Drehzahl, die ca. 60 % der Nenndrehzahl des Motorrads entspricht. Als Anhaltspunkt, welche Drehzahl bei welchem Motorrad Anwendung findet, dient folgende Übersicht:
Bauart/Hubraum | Drehzahl |
2 Zyl./bis 850 ccm | 5.500 U/min |
2 Zyl./über 850 ccm | 5.000 U/min |
3 Zyl./bis 675 ccm | 7.000 U/min |
3 Zyl./über 675 ccm | 5.500 U/min |
4 Zyl./bis 600 ccm | 7.000 U/min |
4 Zyl./bis 750 ccm | 6.500 U/min |
4 Zyl./über 750 ccm | 6.000 U/min |
Die Erfahrung zeigt, dass Fahrzeuge, die nach dieser Methode statisch gemessen wurden, in aller Regel auch die von der Strecke vorgenommene dynamische Messung in Vorbeifahrt bestehen. Allerdings sind die Messwerte – sowohl statisch als auch dynamisch – auch von Umweltparametern abhängig: Je nach Luftdruck, Temperatur und Luftfeuchtigkeit kann der Messwert beim selben Fahrzeug um +/- 3db variieren! Daher gilt: Lieber auf Nummer sicher gehen und unter der Lärmobergrenze bleiben!
Strecke | Obergrenze | Kontingent | Bemerkung |
Anneau du Rhin | 100 | X | Messung durch die Strecke! Bitte Hinweis unten beachten! |
Assen | 98 | Ja | db-Killer-Pflicht, Messung durch Speer Racing |
Bresse | 95 | X | db-Killer-Pflicht, Überprüfung durch die Strecke! Bitte Hinweis unten beachten! |
Calafat | db-Killer-Pflicht | X | db-Killer-Pflicht, Überprüfung durch die Strecke |
Cremona | 102 | X | Messung durch die Strecke! |
Dijon | 100 | X | Messung durch die Strecke! |
Hockenheim | 98 | X | Messung durch Speer Racing |
Magny Cours | 102 | X | Messung durch die Strecke! |
Misano | 102 | X | db-Killer-Pflicht, Messung durch Speer Racing |
Most | 102 | X | db-Killer-Pflicht, Messung durch Speer Racing |
Nürburgring | 98 | X | Messung durch Speer Racing |
Oschersleben | 102 | X | Fahrgeräuschmessung durch die Strecke |
Salzburgring | 98 | X | Messung durch die Strecke! |
Auf Strecken, bei denen keine Lärmauflage vorgegeben ist, gilt bei Speer Racing grundsätzlich eine individuelle Lärmobergrenze von 105 db. Damit wollen wir Exzesse, wie z.B. Fahren ohne Schalldämpfer oder ohne Auspuff, verhindern!
Die Messmethoden in Anneau du Rhin und Bresse sind anders als unsere. Gemessen wird dort mit 60% der maximalen Nenndrehzahl. Das bedeutet, dass Motorräder mit grenzwertiger Lautstärke, die nach unserer Methode noch die Grenzen erfüllen, in Anneau du Rhin und Bresse unter Umständen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen überschreiben. Bitte kontaktiere uns im Zweifel rechtzeitig vor der Veranstaltung.