AGB

Laaangweilig! Oder etwa doch nicht? In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ihr neben den üblichen Fristen, Storno- und Haftungsbedingungen auch wichtige technische Bestimmungen für euer Motorrad, Infos zur vorgeschriebenen Schutzbekleidung und vieles mehr.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Speer Racing GmbH Sportveranstaltungen, Steigäckerstr. 1A, D-72768 Reutlingen, Deutschland

Diese AGB haben auch Gültigkeit für die von Speer Racing unter dem Label „Paragraph 5“ durchgeführten Autoevents

– im Folgenden „SRS / P5“ –

Stand: 29.11.2023 (df)

1.Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen und Trainings sowie allen damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der SRS / P5 sowie deren Vertragspartnern.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz der SRS / P5 vereinbart; es gilt deutsches Recht als vereinbart.

2.Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Rücktritt des Veranstalters

Der Vertragsschluss erfolgt direkt zwischen dem Teilnehmer und SRS / P5; eine Buchung kann grundsätzlich nicht über Dritte erfolgen (Vorgabe Mindestalter, Datenschutz, ggf. Infektionsschutz, daraus resultierende Dokumentations- und Nachweispflichten von SRS / P5 gegenüber Dritten)!

Der Vertrag kommt durch die Teilnahmebestätigung per Email von SRS / P5 an den Kunden zustande.

Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen bei 16 Jahren. Jüngere Teilnehmer können u.U. nach Rücksprache mit SRS / P5 (zwingend vor Anmeldung) zur Teilnahme zugelassen werden, wenn entsprechende Qualifikationen vorliegen (Rennlizenz o.ä.) und der Veranstaltungs- und / oder der Streckencharakter dem nicht entgegenstehen. Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung / Rechnung.

Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von SRS / P5 nicht befugt.

SRS / P5 kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen SRS / P5 sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von SRS / P5 oder seiner Erfüllungsgehilfen. SRS / P5 haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä.. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

3.Zahlungsarten und Zahlungsfristen, Guthaben

Mit seiner Anmeldung verpflichtet sich der Kunde, den zum Buchungszeitpunkt gültigen Teilnahmebeitrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen sofort zu bezahlen („Zahlungsziel Sofort“).

SRS / P5 hat das Recht, den Teilnahmebeitrag für eine Veranstaltung jederzeit zu ändern; es gilt grundsätzlich der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung im Internet angegeben ist. Eine nachträgliche Änderung des Preises für bereits bestehende Buchungen ist natürlich ausgeschlossen.

Dem Kunden werden über einen Zahlungsdienstleister (Payment-Service-Provider „PSP“) verschiedene, für den Kunden grundsätzlich kostenlose Zahlungsarten, angeboten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des PSP, die dem Kunden vor Abschluss des Zahlungsprozesses zugänglich gemacht werden.

Barzahlungen werden nur dann akzeptiert, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgen.

Bei einer Anmeldung erst am Veranstaltungsort hat der Teilnehmer zusätzlich zur gültigen Teilnahmegebühr und den Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,-- zu entrichten.

Guthaben   
SRS / P5 kann für jeden Kunden ein Guthabenkonto in Form eines personalisierten Gutscheins („Private Coupon“) mit einmaligem Code anlegen. Der Code wird dem Kunden bei erstmaliger Anlage des Gutscheins mitgeteilt. Über den Guthabenstand und Entwicklung desselben erteilt SRS / P5 auf Rückfrage gerne Auskunft.

Das Guthabenkonto sowie dessen Führung ist grundsätzlich kostenlos. Bestehendes Guthaben wird nicht verzinst. Das Guthabenkonto kann nicht überzogen werden. Bestehendes Guthaben ist an die Person des Kontoinhabers gebunden und nicht übertragbar, auch nicht teilweise.

Das Guthabenkonto kann durch Einzahlungen des Kunden oder durch Gutschriften von SRS / P5 befüllt werden.

Das Guthaben kann bis zum vollständigen Verbrauch für Buchungen des Kunden eingesetzt werden; hierzu ist bei Buchung der Gutschein-Code anzugeben. Eine nachträgliche Nutzung von Guthaben ist nicht möglich.

Guthaben wird grundsätzlich nur mit dem Teilnahmebeitrag einer Buchung, nicht mit Zusatzleistungen verrechnet. Sich evtl. ergebende Differenzbeträge bleiben entweder als Guthaben stehen oder müssen mit einer der angebotenen Zahlungsarten beglichen werden.

Die Erstattung bestehenden Guthabens ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der Kunde beendet aktiv die Geschäftsbeziehung mit SRS / P5 und bittet formlos um Löschung aus dem Kundenstamm, da er in absehbarer Zeit keine weiteren Veranstaltungsteilnahmen plant. In diesem Fall wird das Guthaben unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 50,-- innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Bitte um Löschung auf ein vom Kunden zu benennendes Bankkonto überwiesen.

4. Stornierung

Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an SRS / P5 (racing@speer-racing.de bzw. info@paragraph5.de), zu richten.

Bei Stornierung einer Veranstaltung fallen folgende Kosten an:

Stornierungszeitpunkt

Stornokosten

Bis 60 Tage vorher

50 %

59 – 30 Tage vorher

75 %

Ab 29 Tage vorher

100 %

 

Die Stornokosten beziehen sich grundsätzlich auf den entrichteten Teilnahmebeitrag für die gebuchte Veranstaltung; für evtl. gebuchte Zusatzleistungen fallen keine Stornokosten an; lediglich die Zusatzleistung „Umbuchungsoption“ (s.u.) ist grundsätzlich in voller Höhe fällig.

Die Erstattung des um die Stornokosten gekürzten Betrages erfolgt grundsätzlich per Rücküberweisung auf ein vom stornierenden Kunden zu benennendes Bankkonto, es sei denn, der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit einer Erstattung per Gutschrift auf sein Guthabenkonto einverstanden.

Umbuchungsoption      
Mit der Zusatzleistung „Umbuchungsoption“ bietet SRS / P5 für ausgewählte Veranstaltungen die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Gebühr die Stornobedingungen für die gebuchte Veranstaltung zu verbessern.

Die Umbuchungsoption ist bis maximal 30 Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung und nur im Rahmen der Buchung – nicht nachträglich nach Buchungsabschluss – buchbar.
Mit Buchung der Umbuchungsoption erwirbt der Kunde das Recht, seine gebuchte Veranstaltung bis spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn aus einem der folgenden Gründe zu stornieren:

Der Grund ist umgehend schriftlich oder per Email an SRS / P5 zu melden und muss in jedem Fall von einem kompetenten Dritten (z.B. behandelnder Arzt, Arbeitgeber, Werkstatt, Unfallbericht o.ä.) schriftlich bescheinigt werden. SRS / P5 behält sich vor, die Berechtigung des Anspruchs zu prüfen und ggf. weitere Nachweise anzufordern.

Im Berechtigungsfall erhält der Kunde von Speer Racing eine Gutschrift in Form eines personalisierten, nicht übertragbaren Gutscheins über den bezahlten Betrag inkl. aller gebuchten Zusatzleistungen (mit Ausnahme der Kosten für die Umbuchungsoption – diese sind in jedem Fall in voller Höhe fällig). Der Gutschein hat ab Ausstellung eine Gültigkeit von 3 Jahren zum Jahresende (Beispiel: Ausstellung am 23.06.2023, damit Gültigkeit bis zum 31.12.2026).

Ersatzfahrerregelung    
Grundsätzlich ist der Kunde berechtigt, seinen Platz an eine andere, zur Teilnahme an dem vom Kunden gebuchten Event qualifizierte Person („Ersatzfahrer“) abzutreten. Der vom Kunden gestellte Ersatzfahrer muss erst vor Ort im Rahmen der Einschreibung benannt werden bzw. sich als solcher zu erkennen geben; eine vorherige Information an SRS / P5 ist nicht erforderlich.

Die Nennung eines Ersatzfahrers ist grundsätzlich kostenlos. Eine evtl. Zahlung des Ersatzfahrers hat direkt an den genannten Kunden zu erfolgen.

Eine Änderung der Buchung (z.B. die Zu- oder Abwahl von Zusatzleistungen) ist grundsätzlich nicht möglich.

Sollte der Kunde keinen Ersatzfahrer finden und Speer Racing mit der Suche nach einem solchen beauftragen so ist dies nur möglich, wenn es eine Warteliste gibt und ein Vorlauf von mindestens 7 Tagen bis Veranstaltungsbeginn gegeben ist.  Im Erfolgsfall – SRS / P5 findet im Vorfeld des Events einen Ersatzfahrer – reduzieren sich die Stornokosten für den Teilnehmer auf 50% des bezahlten Teilnahmebeitrags.

 

Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass SRS / P5 durch die Stornierung keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5.Haftungsausschluss

Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von SRS / P5.

Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Haftungsausschluss der Teilnehmer untereinander: wenn bei einer Veranstaltung (auch) nicht zum öffentlichen Straßenverkehr ordnungsgemäß zugelassene und folglich auch nicht über eine KFZ-Haftpflichtversicherung verfügende Fahrzeuge (Rennmotorräder oder Rennautos) zur Teilnahme zulässig sind, so verzichtet der Teilnehmer gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltungsteilnahme entstehen.

Der Haftungsausschluss der Teilnehmer untereinander gemäß obenstehenden Absatzes gilt nicht, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgelegt ist und bei der ausschließlich für den öffentlichen Verkehr ordnungsgemäß zugelassene und somit auch über eine KFZ-Haftpflichtversicherung verfügende Fahrzeuge zur Teilnahme zulässig sind sofern es sich hierbei auch nicht um eine Übungsfahrt für eine solche Veranstaltung handelt.

Der Haftungsausschluss der Teilnehmer untereinander gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Abweichungen hiervon bedürfen der Genehmigung durch SRS / P5.

SRS / P5 übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.

Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich. SRS / P5 empfiehlt ausdrücklich, vor einer Teilnahme die Gültigkeit bestehender Versicherungen mit dem Versicherer zu prüfen und sich die Gültigkeit schriftlich bestätigen zu lassen.

 

Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

6.Technische Bestimmungen

Grundsätzlich gilt: das eingesetzte Fahrzeug (gleich ob Motorrad oder Auto) muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

Sowohl für Motorrad als auch für Auto:

Darüber hinaus gelten für Motorräder folgende Regelungen:

Bei Motorradveranstaltungen, bei denen (auch) nicht für den öffentlichen Verkehr ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge zulässig sind, sind darüber hinaus folgende Auflagen einzuhalten:

Darüber hinaus gelten für Autos folgende Regelungen:

Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich!

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die Speer Racing GmbH ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

7. Schutzbekleidung

Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Unfalls, Sturzes o.ä. zu schützen!

Auf allen Motorradveranstaltungen von SRS ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben; die Grundausstattung muss bestehen aus:

Bei Motorradveranstaltungen, bei denen (auch) nicht für den öffentlichen Verkehr ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge zulässig sind muss die Schutzbekleidung außerdem umfassen:

Bei Motorradveranstaltungen, bei denen ausschließlich für den öffentlichen Verkehr ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge zulässig sind muss die Schutzbekleidung außerdem mindestens umfassen:

Bei Autoveranstaltungen von P5 ist rennstreckentaugliche Schutzbekleidung (bestehend aus feuerhemmendem Fahreranzug, Handschuhen, ggf. auch HANS) empfohlen, aber – soweit von der Strecke nicht anders vorgegeben – nicht verpflichtend; das Tragen eines geeigneten Schutzhelms hingegen ist immer verbindlich vorgeschrieben. Ebenso herrscht grundsätzlich Gurtpflicht!

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die Speer Racing GmbH ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
 

8. Verhalten während der Veranstaltung

Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die Speer Racing GmbH ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

9. Infektionsschutz

Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Hygienemaßnahmen, welche von den zuständigen Behörden vorgegeben werden, einzuhalten. Hierüber wird der Teilnehmer von SRS / P5 im Vorfeld jeder Veranstaltung ausführlich informiert.

Das Befolgen dieser Hygieneregeln ist für die Gewährleistung des bestmöglichen Infektionsschutzes unerlässlich. Bei Verstößen ist die Speer Racing GmbH ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

10. Transponder

Das Fahrzeug eines jeden Teilnehmers wird mit einem Transponder ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung des einzelnen Teilnehmers und nicht dem sportlichen Vergleich. Aus Gründen der Sicherheit kann ein Teilnehmer, dessen Fahrzeug nicht mit einem Transponder ausgestattet ist, nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Rundenzeiten werden nur auf Wunsch des einzelnen Teilnehmers und gegen Gebühr veröffentlicht. Sollte der Transponder während der Nutzung durch den Teilnehmer beschädigt werden (gleich aus welchen Gründen, etwa durch unsachgemäße Montage, Sturz, Kollision oder ähnliches) oder verloren gehen, hat der Teilnehmer für Reparatur oder Ersatz aufzukommen. Sollte ein Teilnehmer den Transponder nach Ende der Veranstaltung nicht zurückgeben, so ist der Transponder umgehend per Einschreiben oder versichertem Paket an den Geschäftssitz von SRS / P5 zurückzusenden. Sollte der Transponder nach Ablauf von 30 Tagen nach Veranstaltungsende nicht bei SRS / P5 eingegangen sein, so ist der Wiederbeschaffungswert des Transponders zum jeweils gültigen Tagespreis an SRS / P5 zu entrichten. Hierüber erstellt SRS / P5 eine ordentliche Rechnung und weist die tatsächlich angefallenen Kosten nach. Der Transponder geht in diesem Fall in den Besitz des Teilnehmers über.

11. Fotoaufnahmen/Veröffentlichung der Rundenzeiten

Von den Teilnehmern einer Veranstaltung sowie deren Begleitpersonen eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von SRS / P5 ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Facebook-Seite von SRS / P5 zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung i. S. d. § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.

Sofern der Teilnehmer die Zusatzleistung „Zeitnahme“ bucht bzw. diese im Teilnahmebeitrag enthalten ist, erklärt er sich damit einverstanden, dass seine beste Rundenzeit der Veranstaltung sowohl am Veranstaltungsort durch Aushang und/oder per Monitor sowie über den Internet-Auftritt von SRS / P5 (Homepage, Facebook u. ä.) als auch öffentlich zugängliche Datenbanken wie beispielsweise www.mylaps.com veröffentlicht wird.

12. Hausrecht

Die SRS / P5 behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, und Besucher, Teilnehmer (oder deren Begleitung) sowie Dritte bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges, nicht akzeptables Verhalten des Platzes zu verweisen.

Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SRS / P5 untersagt. Bei Verstößen ist SRS / P5 ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.

13. Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags mit SRS / P5 werden von SRS / P5 Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.

SRS / P5 versichert, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass SRS / P5 dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Teilnehmer vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit SRS / P5 zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer SRS / P5 bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt (z.B. Name, Kontaktdaten) werden nur zu Korrespondenz mit dem Teilnehmer und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem sie SRS / P5 zur Verfügung gestellt wurden.

SRS / P5 gibt die Daten des Teilnehmers nur an mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung von Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt SRS / P5 die Zahlungsdaten des Teilnehmers an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Personenbezogene Daten, die SRS / P5 über deren Website mitgeteilt worden sind, werden nur solange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie ihr anvertraut wurden. Soweit handels- u. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahren betragen.

Beim Besuch des Internetangebots der SRS / P5 wird die aktuell vom PC des Teilnehmers verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC des Teilnehmers sowie die von ihm betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind der SRS / P5 damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

Sollte der Teilnehmer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder sollten sie unwichtig geworden sein, wird SRS / P5 auf entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Teilnehmers veranlassen, auch – soweit möglich – bei Dritten. Auf Wunsch erhält der Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die SRS / P5 über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an:

Speer Racing GmbH Sportveranstaltungen

Steigäckerstr. 1A

D-72768 Reutlingen

Tel.: 07121/768080

Fax: 07121/7680851

racing@speer-racing.de

www.speer-racing.de

14. Schlussbestimmungen

Zahlungsort ist der Sitz der Speer Racing GmbH, Reutlingen.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der SRS / P5. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand der Speer Racing GmbH.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beiderseitigem Handelskauf ist der Sitz der SRS / P5 alleiniger Gerichtsstand.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke ausfüllt.

Speer Racing GmbH Sportveranstaltungen, Steigäckerstr. 1A, D-72768 Reutlingen

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